| Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen | |
Nachfolgend finden sie eine Übersicht der Richtlinie für die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die den Anteil von erneuerbarer Energie in Europa weiter steigern wird. Sie strebt einen verpflichtenden, EU weiten Anteil von 20% an. Dieses Ziel wird auf die Mitgliedsstaaten heruntergebrochen und im Falle Österreichs wird eine Anteileserhöhung von 23,3 % (2005) auf 34 % (2020) gegeben. Die Umsetzung muss durch nationale Biomasseaktionspläne begleitet und dokumentiert werden.

Quelle: Brüssel, den 23. Januar 2008 |
Datum: 30.07.2009 |
Größe: 103 KB
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