| Elektronische Rechnungslegung | |
Mit der elektronischen Rechnungszustellung können Sie Ihre Abrechnungen schnell und bequem via E-Mail empfangen.
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Wir sind ständig bemüht, unseren Geschäftspartnern ein optimales Service zu bieten.
Bestens bewährt hat sich bisher die Download-Möglichkeit von Holzlieferungen für registrierte User auf unserer Homepage.
Nach einer erfolgreich erprobten Testphase bieten wir ab sofort allen Geschäftspartnern einen weiteren Verbesserungsschritt an - nämlich die elektronische Rechnungszustellung. Damit können Sie Ihre Abrechnungen schnell und bequem via E-Mail empfangen.
Ihre Vorteile
- rasche Übermittlung Ihrer Abrechnung als PDF-Datei – kein Postweg
- zusätzlich zur PDF-Datei erhalten Sie eine TXT-Datei mit allen Informationen einer Lieferung; diese Daten können über eine Schnittstelle zur weiteren Verarbeitung eingelesen werden
Voraussetzungen
- Einverständnis des Gutschriftenempfängers
Wir benötigen die von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung.
- Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes
wird von der Papierholz Austria durch die sog. „digitale Signatur“ gewährleistet (aufgrund des Zertifikats eines Zertifizierungsanbieters im Sinne des Signaturgesetzes). So sind die Gutschriften gegen nachträgliche Veränderungen geschützt.
- Aufbewahrungsfrist 7 Jahre
wie bei der Papierform sind die Gutschriften 7 Jahre lang elektronisch (!) aufzubewahren (zB PC, CD, DVD, Server, etc.).
Achtung: bei Umstieg auf die elektronische Rechnungszustellung ist die übermittelte PDF-Datei 7 Jahre lang zu archivieren, nicht jedoch eine eventuell von der PDF-Datei gedruckte Gutschrift! Nur die ordnungsgemäß elektronisch archivierten Rechnungen/Gutschriften berechtigen zum Vorsteuerabzug!
Für den Umstieg auf die elektronische Rechnungserstellung übermitteln Sie uns die unterschriebene Einverständniserklärung.
- per Post:
Papierholz Austria GmbH
z.H.: Frau Reante Schratter
Frantschach 39
9413 St. Gertraud
- per Fax:
04352 / 2050-74
- per Mail:
r.schratter@papierholz-austria.at
Sobald Ihre Einverständniserklärung bei der Papierholz eingelangt ist, wird diese von uns gegengezeichnet und Ihre nächste Abrechnung erhalten Sie nur mehr in elektronischer Form (Papierform entfällt).
Haben Sie noch Fragen dazu?
Kontakt Papierholz Austria:
Fr. Renate Schratter
Tel. 04352 / 2050-263
Mail: r.schratter@papierholz-austria.at
Link-Tipp:
WKO:
Die elektronische Rechnung - Rechtliche Voraussetzungen und praktische Handhabung
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Source: Papierholz-Austria |
Date: 09.11.2009
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